Patienteninformationen

Ein Rezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und ist ab Behandlungsbeginn 3 Monate gültig . Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit und muss abgebrochen werden.

Ja natürlich. In unserer Praxis arbeiten Heilpraktiker und Heilpraktiker für Physiotherapie. Dadurch ist es möglich auch ohne ärztliche Verordnung zu arbeiten. Dies kann aber nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden und ist somit eine reine Privatleistung.

Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung an die Krankenkasse mit jedem Rezept. Diese Zuzahlung ist bei der 2. Behandlung fällig. Sie setzt sich zusammen aus 10 € Rezeptgebühr zzgl. 10 % der verordneten Therapie. Eine Zuzahlung entfällt bei: Schwangerschaft, Personen unter 18 Jahren, Vorlage des Befreiungsausweises. Vom Arzt ausgestellte Osteopathierezepte werden in der Praxis beglichen. Die Rechnung kann dann bei einigen Krankenkassen eingereicht werden. So beteiligen sich AOK, TKK, IKK classic anteilmäßig an der Behandlung.

Privatversicherte bekommen eine Rechnung gestellt. Je nach ihrem Vertrag mit ihrer Krankenkasse kommt es zu unterschiedlichen Rückvergütungen. Bitte klären Sie das im Vorfeld.

Grundsätzlich alle Fachrichtungen (auch Zahnärzte und Gynäkologen).

In der Regel sind 6 Behandlungen auf einem Rezept vermerkt. Es wird unterschieden in Erstverordnung und Folgeverordnung. Ist der Behandlungserfolg noch nicht eingetreten kann vom Arzt auch eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Ausnahmefälle sind chronische Krankheitsgeschehen. Hier sind Langzeitrezepte im individuellen Fall möglich.

Es gibt von der Krankenkasse vorgeschriebene Regelbehandlungszeiten. MT/KG = 20 min, Massage = 15-20 min, KG ZNS = 25-30 min. Die Behandlung verlängert sich bei zusätzlich auf dem Rezept vermerkten Therapien wie: Ultraschall, Elektrotherapie und Fango. Es ist ratsam 10 min vorher in der Praxis zu sein, um alle erforderlichen Formalitäten zu klären und dann entspannt in die Behandlung zu gehen.

Aber natürlich. Es gibt die freie Wahl der Physiotherapiepraxis. Sie sollten aber darauf achten, dass ihre Praxis die erforderliche Qualifikation der verschriebenen Behandlungstechnik besitzt.

Ja, allerdings nicht innerhalb eines Rezeptes. Das Rezept kann in der vorherigen Praxis abgebrochen werden und es muss dann ein neues Rezept ausgestellt werden für die zukünftige Praxis.

Es ist angestrebt. Um die Behandlung zu gewährleisten wird im Ausnahmefall, z.B. bei Krankheit, die Therapie durch einen anderen Therapeuten durchgeführt.

Selbstverständlich jederzeit. Die Chemie sollte schon stimmen.

Bitte sagen Sie immer ab. Die Behandlungstermine sind eine speziell für Sie reservierte Zeit. Bis zu 24 Stunden vorher übernehmen wir das Risiko. Danach versuchen wir unser bestmöglichstes den Termin neu zu vergeben. Falls uns dies nicht gelingt, wird eine Ausfallgebühr (§ 615 BGB) fällig.

Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen Behandlungstagen nicht mehr als 10 Tage überschreiten. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit und Urlaub.

  • MT = Manuelle Therapie
  • KG = Krankengymnastik
  • KMT = klassische Massagetherapie
  • KG ZNS = Krankengymnastik zur Behandlung des zentralen Nervensystems
  • US = Ultraschall
  • ET = Elektrotherapie
  • = Pelose oder Fangopackung

In allen Bereichen unseres Behandlungsspektrums werden Sie von qualifizierten und erfahrenen Physiotherapeuten und Osteopathen betreut und begleitet. Die Qualität unserer Therapieangebote basiert auf einer fundierten fachlichen Qualifikation. Durch dauerhafte Weiterbildung halten wir unser Wissen und Können aktuell und ergänzen unser Leistungsangebot für Sie kontinuierlich.

Das Physiotherapierezept muss innerhalb von 7 Tagen nach Entlassung begonnen werden und muss laut Vorgabe der Krankenkasse nach 12 Tagen beendet sein. Danach verliert es seine Gültigkeit.